Vorsicht K.O. Tropfen

Gemeinsam gegen das böse Erwachen

KO Tropfen sind eine reale Gefahr. Gemeinsam mit den Soroptimistinnen Ried, dem Drogeriemarkt dm in der Weberzeile und der Sexualpädagogin Kerstin Steiner starten wir eine Infokampagne zum Schutz vor dem „Bösen Erwachen“. Zusätzlich kann sich jede Frau bei uns im Frauennetzwerk3 gratis Testbänder abholen, mit denen sie ihr Getränk auf die gängigsten KO-Tropfen überprüfen kann. Ruf einfach an! Ried, Grieskirchen: 0664 5178530 / Ried, Schärding: 0664 8588033 und Eferding: 0660 6490958.

Zusammenkommen, feiern und eine gute Zeit haben. Auch wenn du nicht daran denken möchtest: Der nächste Schluck könnte dein Leben für immer verändern. Nicht immer sind brenzlige Situationen als solche erkennbar.

Unsichtbare K.O.- Tropfen sind eine gegenwärtige Gefahr. Besorgt über die steigende Zahl von Fällen in den Beratungsstellen wollen wir warnen, stärken und Awareness schaffen, anstatt unnötige Ängste zu schüren. Denn je besser du informiert bist, desto besser kannst du dich und andere schützen.

Was sind eigentlich K.O. Tropfen?

K.O. steht für das englische “Knock out” und wurde aus dem Boxsport entlehnt. Es markiert das Ende eines Kampfes, bei dem der Gegner kampfunfähig – manchmal auch bewusstlos – zu Boden geht.

Als K.O.-Mittel werden bis zu 100 verschiedene Substanzen – auch in Tabletten- oder Pulverform – bezeichnet, die schnell betäubend wirken. Meistens steht der Begriff für GHB, bekannter als Liquid Ecstasy. Aber auch andere Mittel, die zum Beispiel in der Medizin zur Narkose oder Betäubung eingesetzt werden, können damit gemeint sein.

Sie werden heimlich in Getränke oder Speisen gemischt, um die Betroffenen manipulierbar und wehrlos zu machen. Vor allem in Kombination mit Alkohol sind ihre Wirkungen unkalkulierbar. Sie reichen von Entspannung bis zur lebensbedrohlichen Bewusstlosigkeit. Diese hilflose Lage der Opfer wird ausgenutzt, um sie zum Beispiel zu bestehlen oder zu vergewaltigen.

Die wichtigsten Mittel im Überblick:

GHB
Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) – auch bekannt als “Liquid Ecstasy”, “Liquid E” oder “Liquid X”. GHB wurde als Narkosemittel entwickelt und wird heute medizinisch kaum noch eingesetzt. Mit Amphetaminen oder Ecstasy (MDMA) hat der Wirkstoff eigentlich nichts zu tun. Besitz, Verkauf und Weitergabe sind verboten. GHB gibt es als Salz und in farbloser flüssiger Form. Die Substanz hat einen salzigen bis seifigen Geschmack.

GBL
bzw. Gamma-Butyrolacton ist eine Vorstufe, bzw. Vorläufersubstanz von GHB und wird im Körper zu GHB umgewandelt.

Es unterliegt nicht dem Suchtmittelgesetz, jedoch dem Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz (NPSG). Konkret ist die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Überlassung und Verschaffung (Weitergabe) dieser Substanz, um daraus einen Vorteil zu ziehen, verboten. GBL wird hauptsächlich als Lösungsmittel in der Industrie eingesetzt und für zahlreiche chemische und pharmazeutische Prozesse benötigt und ist daher im Handel erhältlich. Es ist in der Regel flüssig und farblos, der Geruch unangenehm, schwach lösungsmittelartig, jedoch nicht beißend.

Ketamin
Dieses Mittel wird als Narkosemittel in der Tiermedizin und in der Notfallmedizin als Schmerzmittel angewendet.

Benzodiazepine oder Benzos, Flunis, Rohpies
Dahinter verbergen sich rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka aus der Gruppe der Benzodiazepine wie beispielsweise Flunitrazepam (Handelsname Rohypnol), Alprazolam (Handelsname Xanax), Diazepam (Handelsname Valium).

Wie wirken K.O.-Mittel?

K.O.-Mittel wirken bei jeder Person unterschiedlich schnell und stark, je nach körperlicher Verfassung, wie lange die letzte Mahlzeit zurückliegt, Alkoholgenuss, Medikamenten- oder Drogenkonsum. Sie können zu Beginn euphorisierend wirken und in höheren Dosierungen schließlich zu einem tiefen Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit und zum Tod führen.
Eine erste Wirkung kann bereits 10 bis 20 Minuten nach Einnahme eintreten.

Es gibt verschiedene Anzeichen für eine mögliche Vergiftung:
Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
Direkt nach der Einnahme von K.O.-Tropfen wird den Betroffenen meistens ganz plötzlich übel und schwindelig. Die Wirkung ähnelt der von Alkohol und wird daher oft falsch gedeutet. Besonders wenn man eigentlich nicht viel getrunken hat, oder normalerweise nicht so stark auf Alkohol reagiert, darf man skeptisch sein.

Euphorie, Enthemmung (anfänglich)
Zunächst können die Substanzen auch euphorisierend und enthemmend wirken. Betroffene erzählen, dass sie als erstes sehr mitteilsam wurden, euphorisch auf andere eingeredet haben oder sehr “flirty” waren. Eine Zeitlang ist man noch in der Lage, sich normal zu unterhalten und zu bewegen. Die Betroffenen wirken zunächst unauffällig, höchstens etwas angetrunken.

Wahrnehmungsschwierigkeiten, Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand
Betroffene beschreiben den folgenden Zustand öfter als “wie in Watte gepackt”, sie wirken teilnahmslos und leicht abwesend.

Manipulierbarkeit, Willenlosigkeit
Vor einer eintretenden Bewusstlosigkeit sind die Betroffenen unter diesen Substanzen praktisch willenlos und leicht manipulierbar. Oft wird dieser Zustand ausgenutzt, um den Opfern scheinbare Hilfe anzubieten, sie nach draußen oder an einen anderen Ort zu bringen.
Rückwirkend können sich Betroffene an diesen Wachzustand nicht mehr erinnern.

Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
Bei entsprechend hoher Dosierung setzt nach den ersten Symptomen eine plötzliche Müdigkeit ein. Die Opfer fallen in einen tiefen Schlaf oder werden sogar bewusstlos und kommen erst nach Stunden wieder zu sich.

Erinnerungslücken nach dem Aufwachen bis hin zur Amnesie
Beim Aufwachen fühlen sich die Betroffenen oft extrem “verkatert”, völlig matt und stehen immer noch neben sich. Dieser Zustand kann mehrere Tage andauern. In fast allen Fällen haben sie später keine konkreten Erinnerungen mehr, viele berichten von einem „Filmriss“. Viele Betroffene wissen zum Beispiel nicht, wie sie nach Hause gekommen sind.
Eine Überdosis K.O.-Tropfen kann gefährlich werden: Je nachdem, ob Alkohol, Medikamente oder andere Drogen konsumiert wurden, können K.O.-Tropfen zu einem Atem- oder Herzstillstand führen, ein Koma auslösen oder letztendlich sogar tödlich sein.

So bist du sicherer im Nachtleben unterwegs

Wichtig: Verantwortlich für eine Tat ist immer der Täter, niemals das Opfer. Es gibt keine eindeutig “richtigen” oder “falschen” Verhaltensweisen! Wir haben Tipps gesammelt, die als Präventionsmaßnahmen schützen können. Erzähle auch deinen Freund:innen von diesen Tipps, damit ihr aufeinander aufpassen könnt.

  • Gemeinsam kommen, gemeinsam feiern, gemeinsam gehen – Passt aufeinander auf und verliert euch nicht aus den Augen. Das ist eine der besten Schutzmöglichkeiten.
  • von der Schank bis in die Hand – Nimm keine offenen Getränke von Fremden an. Beobachte, wie dein Getränk hergerichtet wird.
  • Hör auf dein Bauchgefühl! – Kommt dir eine Bekanntschaft oder eine Situation komisch vor, geh lieber und wende dich an deine Freunde.
  • Lass dein Getränk nie unbeobachtet – Im Zweifel lass es lieber unausgetrunken stehen. Auch wenn du aufs Klo gehst zb.
  • Im Handel werden Cover-ups für Glas oder Flasche angeboten, die zusätzlich schützen.
  • Selbsteinschätzung, Beobachte dich selbst – Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder einer unbekannten, enthemmenden Wirkung wende dich an eine Vertrauensperson und bitte sie, bei dir zu bleiben.
  • Bedenke: Nicht nur Fremde können Täter:in werden. Auch Freunde und Bekannte sind nicht immer kalkulierbar.
  • Lasst andere, denen es schlecht geht oder die sich eigenartig verhalten, niemals alleine.

Was tun bei akutem Verdacht?

Das ist ein Notfall – Hole dir Hilfe und Unterstützung. Handle schnell, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt. Niemand sollte in dieser Situation alleine sein.

  • Wende dich an eine Vertrauensperson und bitte diese, bei dir zu bleiben. Ruf jemand an, auch wenn es mitten in der Nacht ist.
  • Lass eine Person, die sich dir anvertraut, oder sich auffällig verhält, nicht alleine.
  • Wenn die betroffene Person nicht ansprechbar oder bewusstlos ist, alarmiere die Rettung unter 144. Es besteht möglicherweise Lebensgefahr.
  • Atmung und Puls kontrollieren, bei Bedarf stabile Seitenlage. Bei Atem- oder Herzstillstand: Wiederbelebungsmaßnahmen bis der Notarzt da ist.
  • Die Notrufnummern funktionieren, auch wenn dein Handy kein Guthaben mehr hat.
  • Zögere nicht aus Angst: Notarzt und Sanitäter stehen unter Schweigepflicht.
  • Bei Gewalttaten: Rufe die Polizei unter 133.
  • Wenn du nicht gleich Hilfe holen willst, solltest du eine Urinprobe in einem Behälter im Kühlschrank aufbewahren, um sie später untersuchen lassen zu können.

Folgende Nummern für Hilfe und Beratung sind immer erreichbar:

Rettung: 144
Polizei: 133
Rat auf Draht: 147
24-Stunden Frauennotruf: +43 1 71719
Frauenhelpline: 0800 222 555

Für die strafrechtliche Verfolgung:

Das absichtliche Verabreichen von Betäubungsmitteln, sowie das Ausnutzen einer misslichen Lage ist strafbar. Schuld trägt immer der Täter, niemals das Opfer! Solltest du befürchten, Opfer von K.O.-Mitteln und womöglich eines folgenden Übergriffs geworden zu sein sind folgende Punkte für dich wichtig.

  • Handle bei Verdacht auf K.O.-Mittel so schnell wie möglich. Beim 24-Stunden Frauennotruf unter der Telefonnummer +43 1 71719 oder der Frauenhelpline unter 0800 222 555 erhältst du Beratung für die Planung weiterer Schritte.
  • Fahre am besten sofort in ein Krankenhaus oder rufe die Rettung unter 144. Informiere die Anwesenden oder Ersthelfer über deinen Verdacht.
  • Solltest du Anzeige erstatten wollen, musst du die Polizei einschalten. Die Polizei wird dich befragen und versuchen, sich ein eigenes Bild von den Ereignissen zu machen. Hole dir immer Unterstützung, wenn du befürchtest, einer Situation nicht gewachsen zu sein.
  • Du musst dich nicht sofort entscheiden, ob du Anzeige erstatten willst. Für ein allfälliges Strafverfahren ist es allerdings wichtig, möglichst schnell Blut- und Harnproben sichern zu lassen.
  • Bei GHB ist der Nachweis im Blut 6 Stunden, im Urin 12 Stunden nach dem Vorfall möglich. Lass trotzdem beides testen, vielleicht waren in der verabreichten Mischung Substanzen enthalten, die längere Zeit nachweisbar sind.
  • Freunde, die mit dir unterwegs waren, können vielleicht als Zeugen bei der Polizei aussagen.
  • Verfasst ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen. Das kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein.
  • Wasche oder dusche dich nicht vor einer ärztlichen Untersuchung – auch wenn unangenehm ist – damit keine Beweise vernichtet werden.
  • Bewahre den Urin, falls du zwischenzeitlich auf die Toilette musst, in einem sauberen, verschlossenen Gefäß und gut gekühlt auf.
  • Kleidung oder Wäsche, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, dürfen nicht gewaschen werden, damit DNA-Nachweise und andere Spuren nicht vernichtet werden. Zerrissene Kleidung kann ein Indiz für eine verübte Gewalttat sein und Beweis dafür, dass du nicht freiwillig Sex hattest. Bewahre diese Dinge am besten in einer sauberen Papiertüte auf und wirf sie nicht weg.
  • Wenn du weißt oder vermutest, dass der Täter in deiner Wohnung war, dann lasse alles unverändert, damit auch dort mögliche Spuren gesichert werden können (z.B. Haare oder Fingerabdrücke).
  • Wende dich an Frauenberatungsstellen oder Opferschutzeinrichtungen, um dich psychologisch unterstützen und bei allen weiteren Schritten juristisch beraten zu lassen.

Es gibt Opferrechte:

  • Du darfst eine Begleitperson mit zur Einvernehmung bringen, sofern sie nicht Zeuge:in des Vorfalls war.
  • Du hast das Recht, von einer weiblichen Kriminalbeamtin einvernommen zu werden.
  • Wenn seltsame Fragen gestellt werden, frage “Warum” diese Fragen gestellt werden.
  • Wenn die Vernehmung zu unangenehm wird, kannst du sie unterbrechen oder abbrechen. Du kannst deine Aussage später vervollständigen oder dich von einer anderen Beamtin vernehmen lassen. Du hast das Recht, eine Anwältin bei der Vernehmung dabei zu haben.
  • Unterschreibe das Vernehmungsprotokoll nur, wenn es 100% deine Aussagen wieder gibt. Lass alles, was nicht stimmt, vor deiner Unterschrift verbessern.
  • Du hast das Recht, das Protokoll von deiner Aussage mit nach Hause zu nehmen.
  • Du hast das Recht auf eine Übersetzungshilfe / Dolmetscherin, wenn du nicht ausreichend Deutsch kannst
  • Du hast ein Recht darauf, dem mutmaßlichen Täter nicht begegnen zu müssen, falls es zu einem Prozess kommt.
  • Du hast das Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

Du bist nicht allein!

Die körperlichen Folgen heilen vielleicht schnell. Doch wenn du unter K.O.-Tropfen vergewaltigt wurdest oder vermutest, dass etwas passiert sein könnte, ist das auch eine seelische Ausnahmesituation.

Nicht zu wissen, was tatsächlich vorgefallen ist, kann quälend und zermürbend sein. Schamgefühle und Selbstvorwürfe können sich breit machen. Freunde oder Familie reagieren nicht immer mit Verständnis oder sind ebenso überfordert. Eines ist sicher: Du trägst keine Schuld!

Die Verantwortung für die Tat trägt immer der oder die Täter:in allein. Täter:innen wissen, was sie tun. Sexualisierte Gewalttaten sind zumeist gut durchdacht und geplant. Das zuvor gewonnene Vertrauen der Opfer wird gezielt ausgenutzt. Die Täter:innen nutzen den sensiblen Bereich der Sexualität, um Macht und Überlegenheit in besonders erniedrigender Form auszuüben.

Eine Vergewaltigung ist eine extreme Form der sexualisierten Gewalt und versetzt das Opfer fast immer in einen Schockzustand mit unterschiedlichsten Reaktionen: Einige Betroffene weinen, sind aufgelöst oder brechen zusammen – andere reagieren ruhig, gefasst oder kontrolliert. In Anbetracht der gemachten oder befürchteten Gewalterfahrung ist jede dieser Reaktionen und jedes Verhalten angemessen und normal.

Scham oder Ekel, die Angst davor, nicht ernst genommen oder vorverurteilt zu werden, können es schwer machen, sich jemandem anzuvertrauen. Wir möchten aber appellieren: bleib in dieser Situation nicht allein und lasse auch Freund:innen, die in eine solche Situation gekommen sind, nicht allein. Rede mit einer Person, der du vertraust bzw. höre zu und überlegt gemeinsam weitere Schritte.

Bei den Beratungsstellen vom Frauennetzwerk3 wird dir jedenfalls geholfen. Wir unterstützen dich in herausfordernden Lebenssituationen. Bei uns wirst du wertschätzend, diskret, umfassend und kostenlos beraten. Wir glauben dir.

Einfach anrufen oder E-Mail schreiben und einen Termin vereinbaren.

Ried +43 664 51 78 530, +43 664 85 88 033
Grieskirchen +43 664 51 78 530
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Eferding +43 660 64 90 958
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Für den Inhalt dieses Ratgebers verantwortlich: Sexualpädagogin Kerstin Steiner.